Aus gegebenem Anlass, weil es wiederkehrt - ich bin hauptberuflich Geschädigtenvertreterin und mit den entsprechenden Kolleg*innen gut vernetzt. Wir ALLE arbeiten, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auf Beiordnungs- und PKH-Basis. Wir ALLE prüfen, wie wir Kosten von den Geschädigten fernhalten.
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Dass Opfer von Gewalttaten, insbesondere sexueller Gewalt, von Anwält*innen grundsätzlich abgewiesen werden, wenn sie bedürftig sind, ist eine Lüge. Alle, die ich aus dieser Szene kenne (und das sind, da ich einen politischen Anspruch an meine Arbeit habe, viele), freuen sich über Beiordnungsfälle.
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Eine wesentliche Hürde ist natürlich, zu wissen, dass Beiordnung und PKH möglich sind. Viele finden den Weg zur Anwältin gar nicht erst, weil sie Angst vor Kosten haben. Zu verbreiten, dass Mittellose keine Beratung/Vertretung erhalten, weil wir alle geldgeil sind, schadet den Betroffenen.
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