Dass Opfer von Gewalttaten, insbesondere sexueller Gewalt, von Anwält*innen grundsätzlich abgewiesen werden, wenn sie bedürftig sind, ist eine Lüge. Alle, die ich aus dieser Szene kenne (und das sind, da ich einen politischen Anspruch an meine Arbeit habe, viele), freuen sich über Beiordnungsfälle.
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Eine wesentliche Hürde ist natürlich, zu wissen, dass Beiordnung und PKH möglich sind. Viele finden den Weg zur Anwältin gar nicht erst, weil sie Angst vor Kosten haben. Zu verbreiten, dass Mittellose keine Beratung/Vertretung erhalten, weil wir alle geldgeil sind, schadet den Betroffenen.
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Wenn ein Fall von mir abgelehnt wird, dann liegt das an fehlenden Kapazitäten, fehlenden Straftatbeständen, Verjährung oder daran, dass die Zusammenarbeit auf einer persönlichen Ebene nicht möglich ist. Noch NIE habe ich etwas strafrechtliches abgelehnt, weil es nur PKH/Beiordnungsgebühren gab.
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